Firma gründen in Russland – lohnt es sich?
Die “Firmen-Flagge” ist relativ zu anderen Jurisdiktionen sicherlich nicht die Beste, aber dennoch interessant hier zu erwähnen. Schließlich zahlt man auch in Russland weniger Körperschafts-steuern, wie in Österreich und Deutschland.
Die normale Körperschaftssteuer liegt bei 20%, von denen lediglich 3% an die Zentralregierung gehen. Es gibt jedoch gewisse verein- fachte Gesellschaftsformen für kleinere Unternehmen, die Steuervorteile genießen. Der Nachteil allerdings ist der, dass juristische Personen maximal 20% an diesen beteiligt sein dürfen.
Für Nicht-Residenten eignen sie sich deshalb nicht sonderlich, obwohl sie als Kapitalgesellschaften (OOO) beschränkte Haftung haben. Dies ist wegen der 15% Quellensteuer relevant, die weiter unten diskutiert wird.
Es gibt 2 Möglichkeiten eine vereinfachte Kapitalgesellschaft in Russland besteuern zu lassen.
Ähnlich wie in Rumänien oder Georgien bis zu einer gewissen Schwelle nach dem Umsatz ohne absetzbare Betriebskosten oder die klassische Gewinnversteuerung. Bis zu einem Jahresumsatz von ca. 1,5 Millionen € kann man optional die Besteuerung des Umsatzes wählen. Diese beträgt in Russland lediglich 6%. Die absetzbare Gewinnbesteuerung wiederum beträgt 15%. Lokale Steuern gibt es zusätzlich nicht.
Natürlich gibt es in Russland auch die Option eines Einzelunter- nehmens (Individualni Predprinimatel). Dies geht ungleich zu Georgien, aber nur mit bestehenden dauerhaften Wohnsitz. Es gelten dabei die gleichen Besteuerungsoptionen, wie für vereinfachte Kapitalgesellschaften. Hohe Sozialabgaben (knapp 30%) sind bei Permanent Residence allerdings nicht mehr zu vermeiden.
Kleinstunternehmen sind dabei immer mehrwertsteuerfrei, sei es für russische als auch für ausländische Leistungsempfänger (Achtung: somit kein Reverse-Charge-Verfahren).
Bei Option der Gewinnbesteuerung erfolgt der Einkauf mit Mehrwertsteuer und ohne Vorsteuerabzug falls der Lieferant mit Mehrwertsteuer liefert.
Die normale Mehrwertsteuer in Russland
Bei normalen Unternehmen beträgt die Mehrwertsteuer 20%, für viele Güter des täglichen Bedarfs 10%.
Zu erwähnen sind an dieser Stelle zusätzlich die Quellensteuern in Russland. Erfolgt die Ausschüttung von Dividenden an Nicht-Residenten, so werden 15% Quellensteuer einbehalten. Dies kann mithilfe geeigneter Doppelbesteuerungsabkommen meist auf 10%, teilweise auf 5% gesenkt werden. Interessant ist, dass Russland in vielen DBA ein Mindest-Investment vereinbart hat bei dem bevorzugte Quellensteuersätze gelten.
In Zypern gilt zB ein Quellensteuersatz von 10%, es sei denn die Zypern-Holding hat mindestens 100.000€ in die russische Firma investiert (dann 5%).
In den meisten anderen Länder sind dies höhere Summen. In Österreich sind es 100,000 USD bei 10% Mindestbeteiligung, in Deutschland 80.000€ bei 10% -Beteiligung und in der Schweiz 200.000 CHF bei 20% -Beteiligung (sonst jeweils 15% Quellensteuer).
Über unseren deutsch-sprachigen Partnerbuchhalter in Moskau können wir die Firmengründung einer vereinfachten Gesellschaft für 2000€ inklusive Bankkonto anbieten. Zusatzkosten fallen für Übersetzung und Beglaubigung des Reisepasses an.
Handelt es sich um eine klassische Kapitalgesellschaft (etwa als Tochergesellschaft) liegen die Kosten bei 3500€.
Zusätzliche Gebühren richten sich nach Übersetzungskosten der nötigen Dokumente und variieren meist zwischen 500-1000€. Buchhaltung und Steuerberatung richtet sich variabel nach der Transaktionsmenge. Den Kontakt zum Buchhalter gibt es gerne unter Bezugnahme von @werdeerfolgreich.jetzt via Mail.